Audit-Maßnahme bearbeiten

Nach der Freigabe des Audit-Berichts können Sie Audit-Maßnahmen bearbeiten.

Im zugehörigen Formular können Sie z. B. die Ursachenanalyse bearbeiten oder die durchgeführte Maßnahme dokumentieren.

Folgende Benutzer/-innen sind hierfür ausführungsberechtigt:

  • Maßnahmenverantwortliche

  • Ersteller/-innen

  • Verantwortliche für die übergeordnete Feststellung oder den Verbesserungsvorschlag