Maßnahmen anlegen
Zu den Feststellungen und den Verbesserungsvorschlägen können Sie geplante Maßnahmen über die entsprechende Transition anlegen.
Im Formular legen Sie die Grunddaten zur Maßnahme fest, führen eine 5W-Ursachenanalyse durch und beschreiben die geplante Maßnahme.
Folgende Benutzer/-innen sind hierfür ausführungsberechtigt:
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Verantwortliche für die Feststellung oder den Verbesserungsvorschlag
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Auditoren/-innen
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Ansprechpartner/-innen des Audit-Bereichs
Hinweis: Maßnahmenverantwortliche werden erst nach Freigabe des Audit-Berichtes über Maßnahmen informiert und sehen erst dann die Aufgaben in ihren Dashboards.
Hinweis: Wenn der Audit-Bericht bereits freigegeben wurde, können Sie zu den Feststellungen und Verbesserungsvorschlägen nachträglich Maßnahmen anlegen.
Hinweis: Standardmäßig kann nur für die erste Maßnahme der Feststellung oder des Verbesserungsvorschlags eine Ursachenanalyse durchgeführt werden. Für alle weiteren Maßnahmen wird keine Ursachenanalyse angeboten.
Geplante Auditmaßnahme bearbeiten
Die geplante Maßnahme können Sie vor der Freigabe des Audit-Berichts über die Transition Geplante Auditmaßnahme bearbeiten und das zugehörige Formular bearbeiten.
Folgende Benutzer/-innen sind hierfür ausführungsberechtigt:
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Maßnahmenverantwortliche
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Mitglieder des Audit-Kernteams
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Verantwortliche für die Feststellung oder den Verbesserungsvorschlag
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Ersteller/-in der Maßnahme