Audit-Berichte
Wenn die Feinplanung abgeschlossen wurde, können Sie über die entsprechende Transition den Audit-Bericht anlegen.
Im zugehörigen Formular ergänzen Sie die Grunddaten zum Audit-Bericht.
Folgende Benutzer/-innen sind hierfür ausführungsberechtigt:
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Auditoren/-innen
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Mitglieder des Audit-Kernteams
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Ansprechpartner/-innen des Audit-Bereichs
Solange der Audit-Bericht nicht freigegeben ist, können Sie Feststellungen und Verbesserungsvorschläge zum Audit anlegen. Zu den Feststellungen und Verbesserungsvorschlägen können Sie Maßnahmen anlegen. Wenn alle Daten zum Audit-Bericht vollständig und korrekt sind, können Sie den Audit-Bericht freigegeben.
Neue Tab-Sichten
Wenn der Audit-Bericht angelegt wurde, werden die Tab-Sichten Bericht, Feststellungen und Maßnahmen und Auditerkenntnisse für berechtigte Benutzer/-innen sichtbar.
Siehe auch: Weitere Informationen zu den Tab-Sichten auf einem Audit erhalten Sie unter Tab-Sicht Bericht, Tab-Sicht Feststellungen und Maßnahmen und Tab-Sicht Auditerkenntnisse.
Siehe auch: Allgemeine Informationen zu Tab-Sichten erhalten Sie unter Tab-Sichten konfigurieren.
Audit-Bericht bearbeiten
Über die entsprechende Transition können Sie nachträglich weitere Details zum Audit, wie z. B. Stärken und Schwächen, erfassen oder ändern.
Folgende Benutzer/-innen sind hierfür ausführungsberechtigt:
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Auditoren/-innen
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Mitglieder des Audit-Kernteams
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Ansprechpartner/-innen des Audit-Bereichs
Audit-Bericht freigeben
Den Audit-Bericht können Sie über den Status-Chip des Audit-Berichts in der Tab-Sicht Bericht und das zugehörige Formular freigeben.
Hinweis: Nach der Freigabe können keine neuen Feststellungen und Verbesserungsvorschläge angelegt werden. Der Bericht ist nicht mehr editierbar.
Hinweis: Die Feststellungen, die Verbesserungsvorschläge und Audit-Maßnahmen werden erst nach der Freigabe des Audit-Berichts in den jeweiligen Dashboards sichtbar. Siehe hierzu Auditmanagement-Dashboards.
Hinweis: Wenn in einem freigegebenen Audit-Bericht zu einer Feststellung oder einem Verbesserungsvorschlag schon eine Maßnahme mit einer Ursachenanalyse angelegt wurde, können zu dieser Feststellung oder diesem Verbesserungsvorschlag nur noch Maßnahmen ohne Ursachenanalyse angelegt werden. Siehe hierzu Maßnahmen anlegen.
Folgende Benutzer/-innen sind hierfür ausführungsberechtigt:
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Auditoren/-innen
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Mitglieder des Audit-Kernteams
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Ansprechpartner/-innen des Audit-Bereichs
Wenn der Audit-Bericht freigegeben wurde, erhalten folgende Empfänger/-innen E-Mails:
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Die Verantwortlichen für die Feststellungen und Verbesserungsvorschläge werden aufgefordert, dass sie Maßnahmen anlegen sollen.
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Das Audit-Kernteam, die Auditoren/-innen und die auditierten Personen werden über die Freigabe des Berichts informiert.
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Die Maßnahmenverantwortlichen werden aufgefordert, die Maßnahmen umzusetzen.
Audit-Bericht als Druckbericht generieren
Den Audit-Bericht können Sie als Druckbericht über die Weiteren Aktionen abrufen. Im Druckbericht werden die Daten des Audits in einem zentralen Dokument zusammengeführt.
Audit-Bericht wieder öffnen
Als Mitglied des Audit-Kernteams einen Audit-Bericht, der bereits freigegeben wurde, über den Status-Chip des Audit-Berichts in der Tab-Sicht Bericht und das Formular zur Transition wieder öffnen.
Nachdem der Bericht erneut geöffnet wurde, können Sie neue Feststellungen und Verbesserungsvorschläge anlegen. Der Bericht ist wieder editierbar und muss erneut freigegeben werden.