Datenschutz-Folgenabschätzungen

Mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) stellen Sie sicher, dass die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen minimiert werden und die Verarbeitungstätigkeit für den angestrebten Zweck gerechtfertigt und angemessen ist.

In der Standard-Ansicht einer Verarbeitungstätigkeit sehen Sie im Bereich Hinweis zur Erstellung einer DSFA, ob Aeneis die Durchführung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) empfiehlt.

Hierbei wertet Aeneis folgende Kriterien aus:

  • Hohe Gesamtsensibilität personenbezogener Daten

  • Übertrag der Daten in ein Nicht-EU-Land laut 10er-Regel

  • Hohes Risiko laut 10er-Regel

  • Hohes Risiko laut Schwellenwertprüfung

  • Brutto-Risikobewertung der Klasse 4

DSFA erfassen

Eine DSFA erfassen Sie über zugehörige Verarbeitungstätigkeit.

Anleitung:

  1. Navigieren Sie zu einer Verarbeitungstätigkeit

  2. Klicken Sie auf

  3. Klicken Sie auf den Eintrag DSFA erfassen:

  4. Erfassen Sie im Formular Daten zur DSFA:

  5. Klicken Sie auf DSFA erfassen

Ergebnisse:

  • In der Standard-Ansicht der Verarbeitungstätigkeit sehen Sie, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfasst wurde.

  • Die DSFA wurde als Objekt angelegt. Über Dropdown-Sichten können Sie die DSFA aus verschiedenen Perspektiven betrachten.

    Siehe auch: DSFA-Sichten

Dokumente anhängen

Über die Transition Dokumente anhängen können Sie der DSFA nachträglich ein Dokument anhängen.